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Groß- und Schwertransporte
 

beschreibung

Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.

Beantragung der Ausnahmegenehmigung

Die Antragsstellung für die erforderliche Ausnahmegenehmigung sowie der weitere Genehmigungsprozess etc. erfolgt über das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Dieses Produkt heißt VEMAGS. VEMAGS steht für das „VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte".

Link zu VEMAGS

 
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Behördennummer 115

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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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